Vereinigtes Königreich

Zollbestimmungen

Einfuhrbestimmungen:

Kostenlose Einfuhr für Passagiere, die mit innerhalb der EU gekauften Waren ankommen, die nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Waren, die in der EU verzollt und versteuert wurden; unbegrenzt, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, was persönlichen Verbrauch und Geschenke für Familie und Freunde einschließt.
Wenn Sie jedoch größere Mengen Alkohol oder Tabak mitbringen und vom Zoll angehalten werden, können Fragen zur Reise, zum Kauf und zum Zweck der Waren gestellt werden, insbesondere wenn die Mengen überschritten werden:

Tabakerzeugnisse:

  • 800 Zigaretten;
  • 400 Zigarillos (max. 3 Gramm pro Stück);
  • 200 Zigarren;
  • 1 Kilogramm Pfeifen- oder Zigarettentabak;

Alkoholische Getränke:

  • 10 Liter Spirituosen über 22%;
  • 20 Liter alkoholische Getränke mit weniger als 22%;
  • 90 Liter Wein (jedoch nicht mehr als 60 Liter Sekt);
  • 110 Liter Bier.

Kostenlose Einfuhr für Passagiere aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der Kanarischen Inseln, Kanalinseln, Gibraltar und ähnlicher Gebiete):

Tabakwaren, für Fahrgäste ab 17 Jahren:

  • 200 Zigaretten; oder
  • 100 Zigarillos (max. 3 Gramm pro Stück); oder
  • 50 Zigarren; oder
  • 250 Gramm Tabak; oder
  • ein proportionales Sortiment;

Alkoholische Getränke, für Passagiere ab 17 Jahren:

  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % Volumen oder nicht vergällter Ethylalkohol mit mehr als 80 % Volumen; oder
  • 2 Liter Spirituosen oder Aperitifs aus Wein oder ähnlichen Getränken mit weniger als 22 % Volumen oder Schaumweine oder Likörweine; oder
  • eine anteilige Mischung dieser Produkte; und darüber hinaus
  • 4 Liter Wein; und
  • 16 Liter Bier;

Andere Waren (für Flugreisende) bis zu einem Wert von GBP 390,-.

Verschreibungspflichtige Medikamente: Passagiere, die bei der Einreise nach Großbritannien Medikamente mit sich führen, müssen diese nicht durch Eingabe eines roten Kanals deklarieren oder ihren Führerschein vorlegen, sollten aber in der Lage sein, diesen bei einer Befragung vorzulegen.

Für den Import der meisten Industriegüter nach Großbritannien oder in die EU ist keine Importlizenz erforderlich. Einige Industriegüter benötigen jedoch Importlizenzen, die von der
Abteilung für Importlizenzen
(ILB) als Folge von Kontrollen auf nationaler, EU- oder UN-Ebene. Die ILB macht diese Beschränkungen durch die Herausgabe von Mitteilungen an die Importeure bekannt. Das Department for International Trade’s (DIT) Import Licensing Branch ist die britische Lizenzierungsbehörde. Eine Liste der EU-Lizenzbehörden erhalten Sie, wenn Sie sich an die DIT Import Licensing Branch Importkontrollen wenden:
enquiries.ilb@trade.gov.uk
. Das Department of International Trade gibt weitere Hinweise zu
Importkontrollen
.

Zu den für den Versand erforderlichen Dokumenten gehören die Handelsrechnung, das Konnossement oder der Luftfrachtbrief, die Packliste, die Versicherungsdokumente und, falls erforderlich, spezielle Herkunfts-, Hygiene- und Eigentumszertifikate usw.

Eine Kopie der Handelsrechnung sollte die Sendung begleiten, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Es ist erwähnenswert, dass ungenaue Beschreibungen ein häufiger Grund dafür sind, dass Waren ohne Zollabfertigung zurückgehalten werden, was bedeutet, dass eine eindeutige Beschreibung der Waren von wesentlicher Bedeutung ist und so formuliert werden sollte, dass sie die Waren für eine Person beschreibt, die nicht unbedingt ein Verständnis für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Artikel hat. Eine eindeutige Warenbeschreibung sollte die drei grundlegenden Fragen beantworten, was das Produkt ist, wofür es verwendet wird und woraus es hergestellt ist.

Es ist keine besondere Form der Rechnung erforderlich, aber es sollten alle Angaben gemacht werden, die zur Ermittlung des tatsächlichen Warenwertes erforderlich sind. Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollten mindestens zwei zusätzliche Kopien der Rechnung an die Empfänger gesendet werden. Konsularische Dokumente sind für Sendungen nach Großbritannien nicht erforderlich. Die britische Regierung stellt
Anleitung für Importe
.

Eingeschränkte/abgabepflichtige Artikel

Flughafensteuer

Bei der Einschiffung am Flughafen wird von den Passagieren keine Flughafensteuer erhoben.

Der Zoll wird auf den Marktwert der importierten Waren zum Zeitpunkt der Anlandung in Großbritannien erhoben. Die Importpreise für Produkte, die aus Nicht-EU-Staaten nach Großbritannien gelangen, bestehen in der Regel aus: Kosten, Versicherung, Fracht und Zoll, wobei eine Standard-Mehrwertsteuer von 20 % auf den Gesamtwert erhoben wird. Die Mehrwertsteuer wird für einige Waren und Dienstleistungen, wie z.B. Kinderautositze und Haushaltsenergie, auf 5 % reduziert. Für bestimmte Waren wie Lebensmittel und Kinderkleidung wird die Mehrwertsteuer weiter auf 0% reduziert. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie unter Mehrwertsteuersätze.

Der handelsübliche Rechnungswert wird in der Regel als normaler Preis akzeptiert, aber wenn zwischen dem ausländischen Lieferanten und dem Importeur eine Vorzugsvereinbarung getroffen wurde oder ein unrealistischer Wert angegeben wurde, behält sich HM Revenue and Customs (HMRC) das Recht vor, einen fairen Marktwert für Zollzwecke zu ermitteln. Der Zoll ist zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren zu zahlen, aber etablierte Importeure können die Zahlung um durchschnittlich 30 Tage aufschieben. Zusätzlich zu den Zöllen auf importierte Waren wird eine Verbrauchssteuer auf den Inlandsverkauf von Alkohol, Tabak und Straßenfahrzeugen sowie auf den Verkauf von Öl und Erdölprodukten erhoben.

Die geltenden Einfuhrzoll- und Verbrauchssteuersätze können bei den Export Assistance Centers des U.S. Department of Commerce erfragt werden.

Der Integrierte Zolltarif der Gemeinschaft, TARIC (Tarif Intégré de la Communauté) genannt, dient dazu, verschiedene Regeln aufzuzeigen, die für bestimmte Produkte gelten, die in das Zollgebiet der EU eingeführt oder in einigen Fällen aus diesem ausgeführt werden. Um festzustellen, ob für ein bestimmtes Produkt eine Lizenz erforderlich ist, prüfen Sie den TARIC.

Der TARIC kann auf der interaktiven Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion nach Ursprungsland, Code des Harmonisierten Systems (HS) und Produktbeschreibung durchsucht werden. In Großbritannien wird die Tarifdatenbank von der HMRC gepflegt.

  • Schusswaffen – Jagdgewehre und Munition erfordern eine Lizenz, kontaktieren Sie den Service Agent für Details
  • Funksender (Walkie-Talkies, CB-Funkgeräte und schnurlose Telefone), die nicht für den Gebrauch in Großbritannien zugelassen sind
  • Gefährdete Arten, einschließlich Vögel und Pflanzen, ob lebend oder tot, und die aus ihnen hergestellten Waren. Pelze, Elfenbein und Leder, die von bedrohten Arten stammen.
  • Pflanzen und ihre Erzeugnisse – einschließlich Bäume, Sträucher, Zwiebeln und Samen usw.
  • Alkohol, Tabak & Parfüm – unterliegt einer Zoll- und Verbrauchssteuer von 10-20% und einer Mehrwertsteuer von 20%: muss auf dem Zollformular C3 deklariert werden
  • Hochzeitsgeschenke – können zollfrei eingeführt werden, wenn die Gegenstände für den Kunden bestimmt sind und von jemandem außerhalb der EG verschenkt werden. Kunde
      • Eine Heiratsurkunde ist erforderlich.
      • Wert von maximal £800 pro Artikel
      • Geschenke mit Alkohol oder Tabak sind ausgeschlossen:
      • Die Geschenke können 2 Monate vor der Hochzeit und 4 Monate danach eintreffen.
    • Erbschaftsgüter – erfordern ein C1421-Formular & eine Kopie des Testaments, in dem der Kunde als Begünstigter genannt wird
    • Kunst und Antiquitäten sind zollfrei, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    • Die Gegenstände gehören zu einem gutgläubigen Umzug oder sind über 100 Jahre alt.
    • Die Artikel sind seit mindestens einem Jahr im Gebrauch und Besitz des Eigentümers.
    • Die Artikel sind nicht zum Verkauf oder zur sonstigen Veräußerung im Vereinigten Königreich bestimmt.
    • Der Besitzer muss das Alter und den Wert der Ware vor der Einfuhr deklarieren. Das Herstellungsdatum muss angegeben werden.
    • Ein Altertumszeugnis sollte mitgeliefert werden.
    • Edelmetallgegenstände dürfen zollfrei einreisen. Silberwaren werden als Haushaltswaren betrachtet.

Erforderliche Dokumente:

  • Zollformular C88. Geben Sie den entsprechenden Zollverfahrenscode in Feld 37 ein.
  • Eine Alterserklärung. Eine schriftliche Erklärung des Versenders, die lauten muss: „Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass die auf dem Formblatt aufgeführten Gegenstände in der eingeführten Form mehr als 100 Jahre vor dem Zeitpunkt der Einfuhr vollständig hergestellt oder produziert wurden.“
  • Altersnachweis durch ein Alterszertifikat des Verkäufers oder eines unabhängigen Sachverständigen in dem Land, in dem die Antiquität/das Kunstwerk erworben wurde.

Verbotene Gegenstände

Verboten:

Anabole Steroide und bestimmte andere leistungssteigernde Medikamente in Form von Arzneimitteln sind verboten, es sei denn, sie werden von einer Person zur Selbstverabreichung eingeführt. Für weitere Details siehe: www.homeoffice.gov.uk/drugs/drug-law/.

Waffen- und Munitionsvorschriften:

Die Einfuhr von Schusswaffen (inkl. Sportwaffen und Schrotflinten) und Munition muss durch eine entsprechende Lizenz/Bescheinigung sowie eine Genehmigung belegt werden. Diese Genehmigung kann von einem Sponsor, der in Großbritannien ansässig ist, bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt werden. Der Sponsor kann eine Einzelperson oder ein Vertreter eines Vereins, einer Schießgemeinschaft, eines Landguts oder einer nationalen Schießsportorganisation sein. Die ausgefüllte Genehmigung wird an den Sponsor geschickt, der sie an den Besucher weiterleiten kann. Der Sponsor kann die Genehmigung nach Absprache auch zum Zeitpunkt und am Ort der Einfuhr vorlegen.

Wenn ein Besucher keine Genehmigung hat, wird die Waffe von der UK Border Agency zurückgehalten, bis eine Genehmigung vorgelegt wird.

Waffen, die Passagieren vor dem Einsteigen zum sicheren Verstauen im Flugzeug abgenommen wurden, müssen von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder des Abfertigungsagenten in Anwesenheit eines Beamten der UK Border Agency im roten Kanal der Ankunftszollhalle an den Passagier zurückgegeben werden.

Außerdem müssen solche Gegenstände eindeutig „gekennzeichnet“ sein, damit sie der UK Border Agency zur Abfertigung gemäß den geltenden Anweisungen vorgelegt werden können.

Die Verwendung eines Aufklebers/Etiketts stellt sicher, dass alle Feuerwaffen und Munition bei der Ankunft schnell und einfach identifiziert werden können, wodurch Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung vermieden werden.

Der Umschlag von Sportwaffen und -munition über das Vereinigte Königreich ist im Rahmen der offenen allgemeinen Umschlaglizenz unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Waffen müssen mit dem Passagier als aufgegebenes persönliches Gepäck reisen;
  • bei einem Zwischenstopp im Vereinigten Königreich müssen die Waffen deklariert werden und dürfen nicht länger als 30 Tage im Vereinigten Königreich bleiben.

Allerdings ist es Passagieren nicht gestattet, mit aufgegebenem Gepäck, das Sportwaffen enthält, durch das Vereinigte Königreich zu den folgenden Zielen zu reisen:

Iran, Irak, Liberia, Libyen, Montenegro, Myanmar, Nord-Mazedonien (Rep.), Ruanda, Serbien, Sierra Leone, Somalia und Sudan.
Wichtig: Alle Handfeuerwaffen sind nach britischem Recht eingeschränkt und dürfen in Flugzeugen von British Airways (BA) nur mit vorheriger Genehmigung des Security Duty Manager mitgeführt werden. Kleinwaffenmunition für sportliche Zwecke darf im Gepäck von Passagieren nicht in Mengen von mehr als 5 Kilogramm pro Person mitgeführt werden.

Verboten: Es ist nicht erlaubt, Waffen und Munition aus der Russischen Föderation und Syrien zu importieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Karte Sanktionen

Zusätzliche Informationen zu den Vorschriften:

Verboten: unanständige oder obszöne Bücher, Filme oder Videos.

Lebensmittel (für den persönlichen Gebrauch):

Folgendes darf in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, wenn es aus:

  • ein EU-Mitgliedstaat , Andorra, die Kanarischen Inseln, die Isle of Man, Norwegen und San Marino:
    Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse (gilt nicht für Rohmilch und deren Erzeugnisse) und andere tierische Erzeugnisse (z. B. Fisch, Schalentiere, Honig, Eier), die in der EU gewonnen wurden und frei von Krankheiten sind;
  • die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein und die Schweiz:
    5 Kilogramm maximal. Gesamtgewicht von Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen (gilt nicht für nicht pasteurisierte Milch und ihre Erzeugnisse), die in diesen Ländern gewonnen wurden und frei von Krankheiten sind;
  • in der Regel 1 Kilogramm (Regeln variieren je nach Produkt/Land) anderer tierischer Produkte (z. B. Fisch, Schalentiere, Honig, Eier), die frei von Krankheiten sind;

Alle anderen Länder:

  • in der Regel 1 Kilogramm (Regeln variieren je nach Produkt/Land) anderer tierischer Produkte (z. B. Fisch, Schalentiere, Honig, Eier), die frei von Krankheiten sind. Kein Fleisch und keine Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte sind erlaubt.

Alle Reisenden dürfen eine begrenzte Menge an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und Spezialnahrung, die aus medizinischen Gründen benötigt wird, mit sich führen, wenn die Artikel vor dem Öffnen nicht gekühlt werden müssen und sich in einer ungeöffneten Markenverpackung befinden, es sei denn, sie werden gerade verwendet.
Vollständige Details und Informationen zu bestimmten Lebensmitteln finden Sie unter www.defra.gov.uk. Tel: 44 20 7238 6951. Innerhalb Großbritanniens, Tel: 08459 335577.

Obst, Gemüse, Pflanzen und pflanzliche Produkte (alle für den persönlichen Gebrauch und müssen frei von Anzeichen von Schädlingen und Krankheiten sein):
Folgendes darf in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, wenn es aus:

  • einem EU-Mitgliedstaat , Andorra, den Kanarischen Inseln, der Isle of Man und San Marino: alle Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, wenn sie in diesen Ländern angebaut wurden;
  • andere spezifische europäische Mitgliedstaaten und andere Länder im Europa-Mittelmeer-Raum und alle anderen Länder:
    eine begrenzte Menge an bestimmten Früchten, Gemüsen, Pflanzen und pflanzlichen Produkten, mit Einschränkungen für viele andere.

Ausführliche Details und Informationen zu bestimmten Lebensmitteln erhalten Sie unter www.defra.gov.uk oder Tel: 44 1904 455174.

Anwendbar in Nordirland:

Passagiere, die landwirtschaftliche Betriebe besucht haben oder mit landwirtschaftlichen Tieren in Kontakt gekommen sind, sollten sich bei der Ankunft mit den Einfuhrinspektoren in Verbindung setzen. Alle Tiere unterliegen den Bedingungen vor der Einfuhr und der Lizenz.

Import aller Arten von Fleisch oder Geflügelfleisch nur erlaubt, wenn:

  • verpackt in Dosen oder versiegelten Glasbehältern, wenn diese für längere Zeit lagerfähig sind; oder
  • von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sein;
  • bei der Ankunft bei den Einfuhrinspektoren des Department of Agriculture (Northern Ireland) angemeldet werden.

Sonstiges (Haustiere, Motoren und andere.)

Haustiere:

Hauskatzen, Hunde (inkl. Assistenzhunde) und Frettchen, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, müssen die Bestimmungen der Verordnung (EG) 998/2003 und der Verordnung (EU) 576/2013 erfüllen. Diese Regelung wird in Großbritannien als „Pets Travel Scheme“ (PETS) betrieben.

Zurzeit nehmen Transportunternehmen auf bestimmten Strecken an PETS teil, um Haustiere zu transportieren. Ausführliche Informationen über Transportmittel/Routen, Aktualisierungen und weitere Informationen über die Einreise von Haustieren in das Vereinigte Königreich finden Sie auf der Website der britischen Regierung unter http://www.defra.gov.uk. Passagieren wird außerdem empfohlen, sich für weitere Informationen an ihre Fluggesellschaft zu wenden.

Hauskatzen, Hunde und Frettchen, die nicht der Verordnung entsprechen, unterliegen Tollwutbekämpfungsmaßnahmen (Quarantäne).

Katzen, Hunde und Frettchen müssen von einem „Boarding Document“ begleitet werden, das anzeigt, dass das Department for Environment, Food and Rural Affairs eine Einfuhrgenehmigung erteilt hat. Wenn sie nach Großbritannien einreisen, werden sie gegen Tollwut geimpft. Darauf kann verzichtet werden, wenn sie bereits geimpft sind.
Haustiere, ausgenommen Assistenzhunde, die in das Vereinigte Königreich einreisen oder durch das Land reisen, müssen im Frachtraum des Flugzeugs in einer „nasen- und pfotensicheren Kiste oder einem Behälter“ als manifestierte Fracht mit einem Luftfrachtbrief befördert werden. Eine vorherige Avisierung per Telex oder auf andere geeignete Weise an die Frachtabteilung der betreffenden Fluggesellschaft am Ankunftsbahnhof ist vor dem Versand zwingend erforderlich. Es sollte die auf dem „Boarding Document“ angegebene Lizenznummer, den Namen des Versenders und des Besitzers, die Tierart, das Datum und den Flug der Ankunft und des Abflugs enthalten.

Transit: Absprachen müssen vor der Ankunft getroffen werden. Haustiere, die auf demselben Flughafen ankommen und abfliegen, müssen innerhalb von 48 Stunden in eine offizielle Quarantäne gebracht werden oder von einem autorisierten Transportunternehmen transportiert werden. Haustiere dürfen die Zollkontrolle nicht passieren. Haustiere, die innerhalb von 48 Stunden von verschiedenen Flughäfen ankommen und abfliegen, benötigen eine Transitlizenz vom Tiergesundheitsdienst, Fachdienstzentrum für Importe. Das Haustier muss vom Anlandeort bis zum Ausfuhrort von einem autorisierten Transportunternehmen transportiert werden.

Verboten: Alle Importe von Vögeln und Vogeleiern unterliegen Beschränkungen aus Gründen der Tiergesundheit und einige sind auch durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) eingeschränkt. Die Einfuhr von fünf oder weniger Heimvögeln kann unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. Für Informationen zu diesen Einschränkungen und erlaubten Importen wenden Sie sich bitte an die Fachservicestelle für Importe(http://animalhealth.defra.gov.uk/about/contact-us/tradeimports.html) bzw. an den Wildlife Licensing and Registration Service(http://animalhealth.defra.gov.uk/about/contact-us/wildlife.html). Die Fachservicestelle für den Export berät bei allen Verbringungen von darstellenden Tieren(http://animalhealth.defra.gov.uk/about/contact-us/tradeexports.html)..

Dieses Verbot gilt auch für Umladungen über einen beliebigen Flughafen im Vereinigten Königreich.

Dies gilt jedoch nicht, wenn eine spezielle Ausnahmegenehmigung für einzelne Frachtsendungen , die von einem Luftfrachtbrief abgedeckt werden, vom Animal Health , Specialist Service Centre for Imports, Chelmsford, eingeholt wurde. Tel: 44 1245 454860.

Warnung: Bei illegaler Einfuhr nach Großbritannien kann der Besitzer mit einer Geldstrafe von bis zu GBP 5.000,- (oder mehr bei Verurteilung vor dem Crown Court) und/oder einer Gefängnisstrafe belegt und das Tier vernichtet werden. Ein Besitzer, der wissentlich falsche Dokumente verwendet, um ein Haustier nach Großbritannien zu transportieren, kann ebenfalls mit einer Geldstrafe von bis zu GBP 5.000,- und/oder einer Gefängnisstrafe belegt werden. Eine Fluggesellschaft, die ein illegales Haustier in Großbritannien landet (d.h. eines, das die Einreisebestimmungen nicht erfüllt und keine Einfuhrlizenz besitzt), kann mit einer Geldstrafe von bis zu GBP 5.000,- (oder mehr, wenn sie vor dem Crown Court verurteilt wird) belegt werden. Hinweis: In Nordirland können andere Bußgelder gelten.

Mit Genehmigung des Beförderers dürfen Handelshunde in das Vereinigte Königreich einreisen, wenn die folgenden Bedingungen (Balai-Richtlinie 92/65/EWG) erfüllt sind:
— Hunde müssen aus registrierten Einrichtungen stammen, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und blutuntersucht sein. Der Hund muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in Großbritannien zur Kontrolle durch einen Veterinärbeamten zur Verfügung stehen.

Ein rotes Etikett mit der Aufschrift „Tollwutkontrolle“ (wird allen Antragstellern für Lizenzen zugesandt) sollte an der Kiste/dem Käfig oder dem Behälter angebracht werden.

Kraftfahrzeuge

Erforderliche Dokumente

  • ToR1 Anwendung
  • Original-Konnossement / Luftfrachtbrief
  • Erklärungsformular C384 (wenn weniger als 6 Monate alt)
  • Kopie der Registrierungsunterlagen zum Nachweis des Eigentums
  • Versicherungsunterlagen (Kopien aus dem Herkunftsland zum Nachweis der Nutzung)
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen / Kontoauszüge, die belegen, dass der Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union lag und länger als 12 Monate bestand

Spezifische Informationen

  • Die zollfreie Einfuhr ist zulässig, wenn das Fahrzeug vor der Einfuhr mindestens 6 Monate außerhalb der Europäischen Union besessen und benutzt wurde und innerhalb von 12 Monaten nach dem Einfuhrdatum nicht verkauft oder anderweitig veräußert wird.
  • Die Eigentümer der Waren registrieren ihre Absicht, ein Fahrzeug zu importieren, vor Beginn des Versandprozesses bei der DVLA.

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  • Informationen für Reisende

Erforderliche Dokumente

  • Lesbare Kopie des Reisepasses
  • Detailliertes Inventar in englischer Sprache, datiert und vom Eigentümer der Waren unterzeichnet
  • Verlegung des Wohnsitzes (ToR)
  • Kopie des Konnossements (BL) / Luftfrachtbriefs (AWB)
  • C426 mit Begleitschreiben der jeweiligen Botschaft (Diplomat)

Spezifische Informationen

  • Ab dem 1.1.17 müssen die Besitzer der Waren online gehen, um einen Transfer of Residence (ToR) zu beantragen.
    • Eine Genehmigung ermöglicht es dem Eigentümer der Waren, seine persönlichen & Hausratsgüter mit einer Befreiung von Einfuhrzöllen und -gebühren in das Vereinigte Königreich einzuführen.
    • Die Anwendung muss vor der Verpackung der Sendung erfolgen.
    • Sobald die Genehmigung erteilt ist, erhält der Eigentümer der Waren eine eindeutige Referenznummer (URN), die anstelle des bisherigen Zollformulars C3 an den britischen Zoll weitergegeben werden muss.
    • Das Formular C3 wird am 31.3.2017 obsolet und kann nach diesem Datum nicht mehr für die Zollabfertigung verwendet werden.
    • Den Link zur ToR-Applikation finden Sie am Ende dieses Dokuments unter ‚Sendungsanweisungen‘.
    • Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Zielgebietsvertretung.
  • Die Dokumente müssen vor Ankunft der Sendung beim Agenten eingegangen sein.
  • Der Vermittler kann Gebühren für unvollständige oder verspätet eingegangene Unterlagen berechnen.
  • Erbschaftsgut erfordert Formular C1421, Kopie der Sterbeurkunde und Kopie der Patientenverfügung
  • Sie müssen den ToR-Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Einreise in das Vereinigte Königreich einreichen.
  • Sie können persönliche Gegenstände oder prive Fahrzeuge zoll- und steuerfrei mitbringen, solange Sie:
    • nur Ihren normalen Wohnsitz nach Großbritannien verlegen
    • Ihren gewöhnlichen Wohnsitz während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten außerhalb der EU gehabt haben
    • die Gegenstände mindestens 6 Monate lang außerhalb der EU besessen und benutzt haben, bevor sie eingeführt werden

Ein Visum ist für dieses Ziel nicht erforderlich.

Klingt gut! Was muss ich sonst noch wissen, wenn ich eine Reise nach Großbritannien plane?

  • Prüfen Sie zunächst die aktuelle Gültigkeit Ihres Reisepasses.
  • Zweitens: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass leere Visa-Seiten hat.
  • Bestätigen Sie, ob für alle Verbindungen ein Transitvisum erforderlich ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, falls Sie im Rahmen Ihrer Reise nach Großbritannien Anschlussflüge nach Übersee haben. Es kann sein, dass Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel durchqueren, ein separates Transitvisum benötigen. Bitte beachten Sie die Visabestimmungen des jeweiligen Landes

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